Barrierefreiheitserklärung

Die Studienbeihilfenbehörde ist bemüht, ihre Website mit der URL stipendium.at im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster  zur Umsetzung der EU Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster  barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1", öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster beziehungsweise mit dem geltenden harmonisierten Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Die Website stipendium.at erreicht aber im Allgemeinen einen sehr hohen Level der Barrierefreiheit und wurde mit dem österreichischen WACA-Zertifikat in Silber ausgezeichnet, siehe https://waca.at/zertifikate, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:

Im Kontaktformular wird die Checkbox "Kopie der Daten an meine E-Mail Adresse senden" mit NVDA Screenreader (getestet in Chrome) nicht erreicht und nicht vorgelesen (1.3.1 Info und Beziehungen). HTML5 Fehlervalidierung im Kontaktformular wir noch nicht einheitlich unterstützt von assisitiven Technologien (3.3.1 Fehlererkennung und 3.3.3 Fehlerempfehlung).

Die helltürkisen Links auf türkisem Hintergrund auf der Startseite erreichen nicht den ausreichenden Farbkontrast (1.4.3 Kontrast). Das Logo überlagert bei Textspacing (getestet mit ARC Tool) leicht den ersten Menüpunkt (1.4.12 Textabstände).

Die Website ist mit aktuellen assistierenden Technologien wie zum Beispiel Screenreadern kompatibel und weist diesbezüglich keine Fehler in der Programmierung auf.

b) Unverhältnismäßige Belastung:

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Live übertragende zeitbasierte Medien
  • Online-Karten- und Kartendienste (eingeschränkt, Alternative wird angeboten)
  • Externe Tools bzw. andere URLs wie z.B. das Antragsformular

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.08.2021 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz zur Umsetzung der Anforderungen der EU Richtlinie 2016/2102 erfolgte in Form eines Fremdtests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Juni 2021. Überprüft wurden die Startseite, die Suchfunktion, Kontaktmöglichkeit, sowie weitere 7 Unterseiten im Zuge der WACA-Zertifizierung, siehe Audit Bericht, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Wenn Dir Barrieren auffallen, die Dich an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Dich, uns diese mitzuteilen. Bitte beschreibe das Problem und führe uns die URL(s) der betroffenen Unterseite unserer Webseite an. Wir werden Deine Anfrage prüfen und Dich ehestmöglich kontaktieren.

Benutze dazu bitte das Kontaktformular und wähle "Webseite" als Empfänger aus. Vielen Dank!

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen:

Kontaktformular der Beschwerdestelle, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster 

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Struktur

Um die Inhalte im Sinne der Barrierefreiheit möglichst zugänglich zu halten, folgen unsere Seiten einer einheitlichen Struktur. Die Navigation enthält folgende Sprungmarken zu den Seitenbereichen, die teilweise auch über Landmark Roles erreichbar sind:

Zum Inhalt (Accesskey 1) 

Folgende Seitenbereiche und alle Navigations-Blöcke sind mittels semantischen HTML-Tags entsprechend ausgezeichnet und beschriftet:

Alle Seiten beginnen mit einer Überschrift der ersten Ebene (h1) im Inhaltsbereich (main).

Endgeräte

Die Website wurde getestet mit Firefox und NVDA, Safari mit VoiceOver, Chrome und Edge.

Suchoption
Die Suche bietet eine Volltextsuche nach Webseiten-Inhalten und in Dokumenten. Die Suchergebnisse werden in derselben Seite dynamisch erzeugt und ausgegeben.

Zusatzinformationen für Screenreader-Benutzer
Benutzerinnen und Benutzer von Screenreadern finden in den Seiten optisch versteckte Zusatzinformationen, zum Beispiel: 

Skalierbares Layout
Die Webseiten sind zugunsten mobiler Endgeräte und starker Skalierung responsiv designed. Die Inhalte passen sich entsprechend unterschiedlicher Fensterbreiten an. Bei Skalierung von Desktop Browsern aktualisieren Sie bitte die Webseite nach Einstellung der gewünschten Skalierung (Zoom).

Inhalte - Sprache, Links, Dokumente
Sprachauszeichnung und Sprache
Die Standardsprache ist für jede Webseite eingestellt. Innerhalb einer Webseite streben wir an, alle anderssprachigen Textstellen entsprechend zu kennzeichnen.

Link-Verhalten
Alle Links öffnen im selben Fenster und sind nicht explizit gekennzeichnet.
Wenn in Ausnahmefällen Links neue Fenster öffnen, ist dieses Verhalten mit dem Zusatz "öffnet in einem neuen Fenster" für Screenreader ausgezeichnet.
Links auf externe Seiten werden für Screenreader mit "Link auf externe Seite öffnet in einem neuen Fenster" sowie einem Symbol gekennzeichnet.

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