Ab 1. März 2026 gelten eine neue Verordnung über die Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien und neue Richtlinien über Reisekostenzuschüsse für Bezieherinnen und Bezieher von Auslandsbeihilfen. Nähere Informationen findest Du auf unserer Website, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster .
Damit Du Studienbeihilfe beziehen kannst, musst Du nicht nur im Semester der Antragstellung, sondern unbedingt auch in jedem weiteren Semester zur Fortsetzung Deines Studiums gemeldet (inskribiert) sein, d. h. den Studien-/ÖH-Beitrag für das laufende Semester eingezahlt haben.
Wichtiger Hinweis: Eine Fortsetzungsmeldung an Universitäten ist nur bis 31. Oktober (Wintersemester) und bis 31. März (Sommersemester) möglich.
Die Auszahlung der Studienbeihilfe endet in der Regel nach zwei Semestern. Danach erfolgt die neuerliche Antragstellung jährlich und automatisch durch die Stipendienstelle (Systemantrag, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster). Im September bzw. im März werden im Zuge des Systemantrages die Voraussetzungen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster für den weiteren Bezug von Studienbeihilfe erneut überprüft. Du erhältst einen neuen Bescheid von der Studienbeihilfenbehörde.
Die Bearbeitung eines Antrages bzw. eines Systemantrages nimmt einige Zeit in Anspruch. Wenn Du einen positiven Bescheid erhältst, wird die Studienbeihilfe rückwirkend ab September bzw. ab März ausbezahlt.
Löhne oder Sozialleistungen werden meist am Ende des Monats oder erst im Folgemonat angewiesen. Bei uns geht es schneller. Die Studienbeihilfenbehörde ist bemüht, die laufende Studienbeihilfe bereits im Voraus und dies möglichst früh im Monat anzuweisen. Eine Anweisung exakt zum Monatsersten ist jedoch wegen zwingender Prüfroutinen leider nicht möglich. Eine Auszahlung der Monatsraten ist überdies erst nach Erledigung des Antrags auf Studienbeihilfe bzw. Systemantrags möglich, was insbesondere im Wintersemester einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Die Höhe der Studienbeihilfe wird jährlich, und zwar immer mit 1. September an die Teuerung angepasst. Bei den anderen Leistungen und Zuschüssen nach dem Studienförderungsgesetz sind keine laufenden Anpassungen vorgesehen. Die für das Studienjahr 2025/26 geltenden Beträge kannst Du der Studienbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2025, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster entnehmen.
Für das Kalenderjahr 2024 beträgt die Zuverdienstgrenze € 16.455,-. Durch die Studienbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2025, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster wurde die Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2025 auf € 17.212,- erhöht.
mit der ID Austria oder mit Formularen zum Download.
Online Antrag , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster