Studienbeihilfenbehörde

Antragsfrist

Die Einreichfrist für Anträge auf Studienbeihilfe läuft im Wintersemester von 20. September bis 15. Dezember und im Sommersemester von 20. Februar bis 15. Mai. Anträge innerhalb dieser Fristen wirken zurück auf den Semesterbeginn. Anträge außerhalb der oben genannten Fristen sind ab dem Monat der Antragstellung wirksam.  

junge Frau mit Kappe
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Online-Antrag

Behörden- und Amtswege einfach online erledigen! Mit der ID Austria kannst Du Anträge einfach online stellen.

junger lächelnder Mann mit Tasche über der Schulter und Heft in der Hand
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Elektronisches Postfach

Behörden- und Amtswege einfach online erledigen! Mit dem elektronischen Postfach "Mein Postkorb" im Internet kannst Du Dir Bescheide oder Briefe rasch und sicher elektronisch zustellen lassen.

junger Mann
© Sigrid Olsson/PhotoAlto

Kurze Frage - schnelle Antwort

Du hast Fragen zur Studienförderung? Dann schau doch zu unseren FAQs. Dort findest Du Antworten auf die häufigsten Fragen zu Voraussetzungen, Antragstellung, Auszahlung, Zuverdienst, Fristen etc.

junge lächelnde Frau
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In den Weihnachtsferien sind die Stipendienstellen von 23. Dezember 2024 bis 3. Jänner 2025 geschlossen. Ab 7. Jänner 2025 sind wir wieder erreichbar.

Wir wünschen erholsame Feiertage und alles Gute für das neue Jahr!

Weihnachtliches Teelicht neben einem weißen Wichtel in Kunstschnee
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Damit Du Studienbeihilfe beziehen kannst, musst Du nicht nur im Semester der Antragstellung, sondern unbedingt auch in jedem weiteren Semester zur Fortsetzung Deines Studiums gemeldet (inskribiert) sein, d. h. den Studien-/ÖH-Beitrag für das laufende Semester eingezahlt haben.

Wichtiger Hinweis: Eine Fortsetzungsmeldung an Universitäten ist nur bis 31. Oktober (Wintersemester) und bis 31. März (Sommersemester) möglich.

Die Auszahlung der Studienbeihilfe endet in der Regel nach zwei Semestern. Danach erfolgt die neuerliche Antragstellung jährlich und automatisch durch die Stipendienstelle (Systemantrag, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster). Im September bzw. im März werden im Zuge des Systemantrages die Voraussetzungen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster für den weiteren Bezug von Studienbeihilfe erneut überprüft. Du erhältst einen neuen Bescheid von der Studienbeihilfenbehörde.

Die Bearbeitung eines Antrages bzw. eines Systemantrages nimmt einige Zeit in Anspruch. Wenn Du einen positiven Bescheid erhältst, wird die Studienbeihilfe rückwirkend ab September bzw. ab März ausbezahlt.

Die Höhe der Studienbeihilfe wird jährlich, und zwar immer mit 1. September an die Teuerung angepasst. Bei den anderen Leistungen und Zuschüssen nach dem Studienförderungsgesetz sind keine laufenden Anpassungen vorgesehen. Die für das Studienjahr 2024/25 geltenden Beträge kannst Du der Studienbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2024, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster  entnehmen.

Mit der im Juli 2024 beschlossenen Novelle wurde die Zuverdienstgrenze rückwirkend für das Kalenderjahr 2024 auf € 16.455,- erhöht. Ab 2025 wird die Grenze jedes Jahr an die Teuerung angepasst.

Deinen Bescheid erhältst Du am schnellsten in das elektronische Postfach 'Mein Postkorb'. Solltest Du das elektronische Postfach nicht haben, wird der Bescheid etwas später per Post zugestellt. Eine Zustellung per E-Mail ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Seit dem Wintersemester 2023 erfolgt die Auszahlung des Fahrtkostenzuschusses automatisch. Es müssen daher keine Nachweise vorgelegt werden.

Im Rahmen der BeSt Messe für Beruf, Studium und Weiterbildung 2024 in Wien fand ein Vortrag zum Thema Studienförderung und ID Austria, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster  statt. Dieser Vortrag kann auf dem BeSt Youtube Kanal jederzeit nachgeschaut werden. Er gibt allgemeine Auskunft über die häufigsten Fragen, die zur Studienbeihilfe gestellt werden. Da sich Bedingungen ändern können, ist eine Fragestellung zu konkreten Situationen über das Kontaktformular zu empfehlen. Die Frage, ob ein Anspruch besteht, kann nur über eine Antragstellung verbindlich beantwortet werden.

Zwei Mitarbeiter/innen der Stipendienstelle Wien werden auf der BeSt Messe zum Thema Studienförderung befragt
© BeSt³ Wien

Seit 5. Dezember 2023 ersetzt die ID Austria die Handy-Signatur. Sie ermöglicht Dir z. B. die Online-Antragstellung, die Einrichtung des elektronischen Postfachs oder die Übermittlung von Nachreichungen.

Die Umstellung auf eine ID Austria mit Basisfunktion kann bequem von zu Hause aus gemacht werden. Für eine ID Austria mit Vollfunktion benötigst Du bereits eine registrierte ID Austria mit Basisfunktion.

Alle Infos findest Du auf https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

 

Logo ID Austria mit Schriftzug

Löhne oder Sozialleistungen werden meist am Ende des Monats oder erst im Folgemonat angewiesen. Bei uns geht es schneller. Die Studienbeihilfenbehörde ist bemüht, die laufende Studienbeihilfe bereits im Voraus und dies möglichst früh im Monat anzuweisen. Eine Anweisung exakt zum Monatsersten ist jedoch wegen zwingender Prüfroutinen leider nicht möglich. Eine Auszahlung der Monatsraten ist überdies erst nach Erledigung des Antrags auf Studienbeihilfe bzw. Systemantrags möglich, was insbesondere im Wintersemester einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Gruppe von drei jungen Frauen und drei jungen Männern
© Sigrid Olsson/PhotoAlto

Die Österreichische Post AG erweitert ihre Registrierungsmöglichkeit für die Online-Services. Damit kann von zu Hause aus ein Nachsendeauftrag eingerichtet werden. Nähere Informationen dazu bietet der Artikel auf help.orf.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Falls Du dich derzeit nicht an jenem Ort aufhältst, an dem Du üblicherweise Deine Bescheide erhältst, empfiehlt die Studienbeihilfenbehörde, im Einklang mit den örtlich geltenden Vorschriften, einen Nachsendeauftrag einzurichten. Dies ist auch online möglich, wenn man über ein elektronisches Benutzerkonto auf www.post.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster   verfügt.

Für die erstmalige Ausstellung einer ID Austria ist ein Besuch bei einer Registrierungsbehörde, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster erforderlich, um sich in weiterer Folge auf www.oesterreich.gv.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster   für die elektronische Zustellung anzumelden. Du erhältst Deine Bescheide dann ortsunabhängig in Dein elektronisches Postfach.

Mehr Informationen findest Du  auf www.post.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster   bzw. www.oesterreich.gv.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. .

Unsere Website wurde 2024 wieder auditiert und ein weiteres Mal mit dem WACA-Zertifikat in Silber, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster   ausgezeichnet. Die Website ist in hohem Maße WCAG 2.1 AA konform und gewährleistet somit einen barrierefreien Zugang für alle Menschen nach den internationalen W3C-Richtlinien bzw. dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG).

Wir freuen uns sehr, einen Beitrag zur Barrierefreiheit im Web leisten zu können.

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