Alternativ zur elektronischen Antragstellung mittels digitaler Signatur findest Du hier die Antragsformulare als PDF-Dateien. Die Formulare gelten immer für das komplette Studienjahr und können sowohl im Winter- als auch im Sommersemester verwendet werden. Anträge für das Wintersemester sind ab 20. September und Anträge für das Sommersemester sind ab dem 20. Februar zu stellen.
Bitte achte beim Ausdrucken der Formulare darauf, dass das Unterschriftenfeld am Ausdruck enthalten ist und die Formulare handschriftlich unterschrieben sind.
Wir möchten darauf hinweisen, dass nur die auf unserer Homepage zum Download bereitgestellten Formulare aktuell und für die Antragstellung gültig sind.
Bei fehlenden Unterlagen, die nicht automatisch durch die Datenabfrage übermittelt werden können, erhältst Du eine Aufforderung zur Nachreichung. Sobald alle erforderlichen Daten übermittelt wurden und etwaige angeforderte Unterlagen eingelangt sind, wird der Studienbeihilfenbescheid erstellt. Die Auszahlung kann erst erfolgen, wenn laut Bescheid eine Zuerkennung/Bewilligung vorliegt.
Anträge sind im Wintersemester von 20. September bis 15. Dezember und im Sommersemester von 20. Februar bis 15. Mai zu stellen. Anträge innerhalb dieser Fristen wirken zurück auf den Semesterbeginn. Anträge außerhalb der oben genannten Fristen sind ab dem Monat der Antragstellung wirksam.
Ansuchen sind nach dem jeweiligen Semester, für das der Zuschuss beantragt wird, einzubringen, längstens jedoch bis zum Ende jenes Semesters, das auf das Semester mit dem letztmaligen Bezug einer Studienbeihilfe oder eines Studienabschluss-Stipendiums folgt.